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Mitgliedsantrag Online

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     Auszüge aus der Satzung

    § 8 Erwerb der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft zum Verein können natürliche wie juristische Personen auf Antrag erwerben,
    sofern sie sich zur Beachtung dieser Satzung durch Unterschrift bekennen. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vereinsvorstandes erworben.

    § 10 Erlöschen der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft erlischt:

    a) durch Tod;

    b) durch Austritt auf Grund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
    von einem Monat jeweils zum Schluss eines Halbjahres;

    c) durch Ausschluss aus dem Verein auf Grund eines Beschlusses des Ehrenrates.

    d) Durch Ausschluss aus dem Verein auf Grund eines Beschlusses des Vorstandes, wenn das
    Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in Rückstand gerät. Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die auf Grund der bisherigen Mitgliedschaft zur Entstehung gelangten Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein unberührt.

    § 11 Ausschließungsgründe
    Die Ausschließung eines Mitgliedes (§ 10 c) kann nur in den nachstehend bezeichneten Fällen
    erfolgen:
    a) wenn die in § 13 a), b), d) und e) vorgesehenen Pflichten der Vereinsmitglieder gröblich und
    schuldhaft verletzt werden;

    b) wenn das Mitglied seinen dem Verein gegenüber eingegangenen Verbindlichkeiten, trotz
    zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt;

    c) wenn das Mitglied den Grundsätzen der vorliegenden Satzung schuldhaft zuwiderhandelt,
    insbesondere gegen die ungeschriebenen Gesetze von Sitte, Anstand und Sportkameradschaft
    grob verstößt. Über die Ausschließung eines Mitgliedes entscheidet der Ehrenrat als Schiedsgericht. Vor einer Entscheidung über den Ausschluss hat das Schiedsgericht das betroffene Mitglied durch Einschreiben zur mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht zu laden. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist dem Betroffenen schriftlich mittels Einschreiben zuzustellen.

    § 12 Rechte der Mitglieder
    Die Vereinsmitglieder sind insbesondere berechtigt:
    a) durch Ausübung des Stimmrechts an den Beratungen und Beschlussfassungen der
    Mitgliederversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Mitglieder
    über 16 Jahre berechtigt. Die Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig. Mitgliedern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit zu gestatten;
    b) die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen;
    c) an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie den Sport in allen Abteilungen aktiv auszuüben.

    § 13 Pflichten der Mitglieder
    Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:
    a) die Satzungen des Vereins, des LSB und des NFV sowie anderer Organisationen gemäß § 4
    und deren Beschlüsse zu befolgen;
    b) nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln;
    c) die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge auch im
    Einzugsverfahren zu entrichten;
    d) an allen sportlichen Veranstaltungen ihrer Sportart nach Kräften mitzuwirken, zu deren
    Teilnahme sie sich zu Beginn der Saison verpflichtet haben;
    e) in allen aus der Mitgliedschaft zu Verein erwachsenden Rechtsangelegenheiten, sei es zu anderen Mitgliedern des Vereins oder zu Mitgliedern von LSB, NFV sowie anderen Organisationen gemäß § 5 (ausgenommen Ehrenrat), nach Maßgabe ihrer Satzungen deren Sportgerichte in Anspruch zu nehmen und sich deren Entscheidung zu unterwerfen. Der ordentliche Rechtsweg ist in allen mit der Mitgliedschaft oder dem Sportbetrieb im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten ausgeschlossen.

    § 23 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
    a) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung.
    Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Lizenz(en), Funktion(en) im Verein.

    b) Als Mitglied des Kreissportbundes Niedersachsen ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden an den Landessportbund zur
    Beitragsberechnung anonymisiert die Anzahl der Mitglieder je Geburtsjahrgang, unterteilt nach Geschlecht.

    c) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder [Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein etc.] an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.

    d) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere [Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse und Torschützen, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre].
    Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und – soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.

    e) In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen
    seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.
    Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen.

    f) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.

    g) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

    h) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

    § 24 Haftung
    Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern nicht für die aus dem Sportbetrieb entstehenden Sach-
    und Personenschäden. Als Grundlage für Kranken- und Unfallversicherungsschutz gelten die Grundsätze der Sportversicherung zwischen dem NFV und dem jeweiligen Versicherer in der jeweils gültigen Fassung.

    § 27 Vermögen des Vereins
    Die Überschüsse der Vereinskasse sowie die sonst vorhandenen Vermögensgegenstände sind Eigentum des Vereins. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch hieran nicht zu. Bei Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vermögen der Stadt Elze zu, die dieses Vermögen nur zur Sportförderung verwenden darf, soweit es nicht zur Abdeckung etwaiger Verbindlichkeiten benötigt wird.